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Geldwäschebeauftragter

Geldwäschebeauftragter der leasconcept GmbH & Co. KG ist Herr Gerd Schäfer.

Gemäß § 2 Absatz 1 Nr. 2 Geldwäschegesetz GwG sind Finanzdienstleistungsinstitute im Sinne des § 1 Abs 1a Kreditwesengesetz KWG, zu denen auch Finanzierungsleasinginstitute seit dem 25.12.2008 zählen, Verpflichtete im Sinne des GwG und somit zur Umsetzung der gesetzlichen Vorschriften verpflichtet.

Nach § 11GwG sind wir verpflichtet, Verdachtsfälle bei der zuständigen Strafverfolgungsbehörde (Bundeskriminalamt Wiesbaden) anzuzeigen. Ein Verdachtsfall im Sinne des GwG liegt vor, wenn wir Tatsachen feststellen, die
darauf schließen lassen, dass eine Tat nach § 261 Strafgesetzbuch StGB oder
eine Terrorismusfinanzierung begangen oder versucht wurde.

Kontakt:
Gerd Schäfer
leasconcept GmbH & Co. KG
Bredeneyer Straße 2b
45133 Essen
Telefon: 0201/84 225-51
Telefax: 0201/84 225-69

g.schaefer[a]leasconcept.de@